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In diesem Jahr liegt die garantierte Mindestrendite bei 3 % pro Jahr. 

Zusätzlich zu der 25%-Grenze ist die Investition in Link Multiple in diesem Jahr auf 1.000 € (oder den Gegenwert in Ihrer Landeswährung) begrenzt. Nutzen Sie den Simulationsrechner, um zu überprüfen, ob Sie die geltenden Höchstgrenzen einhalten, bevor Sie zeichnen. 

In diesem Jahr beträgt der Aktienzuschuss in Link Classic 200 % bis zu einer Investition von 250 €, d.h. ein maximaler Zuschuss von 500 € brutto. 

In diesem Jahr werden die Gratisaktien, die im Rahmen der Bezuschussung ausgegeben werden, nicht nach Ablauf von 5 Jahren (und unter der Bedingung der Anwesenheit) geliefert, sondern nach Abschluss der Transaktion (voraussichtlich am 7. November 2024) in den FCPE geliefert. 

Je nach Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, kann der Arbeitgeberzuschuss der Einkommenssteuer und/oder den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen. 

Weitere Informationen finden Sie im Länderspezifischen Merkblatt Ihres Landes, das Sie unter „Dokumentation“ finden.    

  • Alle Mitarbeitenden, die am 30. September 2024 einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen haben, das am ENGIE PEGI teilnimmt, und die zu diesem Zeitpunkt seit dem 1. Januar 2023 mindestens drei Monate mit oder ohne Unterbrechung im Unternehmen beschäftigt sind.  
  • Diese dreimonatige Betriebszugehörigkeit kann im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum letzten Tag des Widerrufszeitraums (voraussichtlich am 30. September 2024) im Rahmen mehrerer Arbeitsverträge und möglicherweise in mehreren Unternehmen der Gruppe erworben werden. 
  • Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 in der jeweils gültigen Fassung steht das Link 2024 Angebot russischen Staatsbürgern und natürlichen Personen mit Wohnsitz in Russland sowie belarussischen Staatsbürgern und natürlichen Personen mit Wohnsitz in Belarus nicht offen, außer (i) im Falle russischer Staatsangehöriger, wenn es sich um Personen handelt, die ansonsten Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sind, oder natürliche Personen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz und (ii) im Falle von belarussischen Staatsbürgern, wenn es sich um Personen handelt, die ansonsten Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind, oder um natürliche Personen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. 

Zusammenfassend: 

Beschäftigte, die teilnehmen können  Beschäftigte, die nicht teilnehmen können 
Befristeter Arbeitsvertrag ≥ 3 Monate Betriebszugehörigkeit  Alle Mitarbeitenden mit < 3 Monate Betriebszugehörigkeit 
Unbefristeter Arbeitsvertrag ≥ 3 Monate Betriebszugehörigkeit  Praktikanten 
Ausbildungsvertrag ≥ 3 Monate Betriebszugehörigkeit  Zeitarbeitskräfte 
Duale Ausbildung ≥ 3 Monate Betriebszugehörigkeit   
Ausgesetzter Vertrag ≥ 3 Monate Betriebszugehörigkeit   

 

Ja, ein Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag kann tatsächlich teilnehmen, sofern er bis zum 30. September 2024 in einem der an Link beteiligten Unternehmen beschäftigt ist und eine Betriebszugehörigkeit von 3 Monaten aufweist. 

Diese dreimonatige Betriebszugehörigkeit kann im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum letzten Tag des Widerrufszeitraums (voraussichtlich am 30. September 2024) im Rahmen mehrerer Arbeitsverträge und möglicherweise in mehreren Unternehmen der Gruppe erworben werden. 

Nein, da ein VIE-Beschäftigter keinen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen des ENGIE-Konzerns hat, kann er nicht an der Transaktion teilnehmen. 

Ja, der Expat/Impat zeichnet das Angebot in seinem Gastland, in dem er steuerlich ansässig ist.   

Wenn sein Gastland nicht an Link teilnimmt, kann er an der Transaktion im Rahmen des Angebots teilnehmen, das im Rahmen des PEG oder PEGI in seinem Heimatland besteht, sofern er noch einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber hat, der Mitglied des PEG oder PEGI ist. Dies gilt auch dann, wenn dieser Vertrag ausgesetzt wurde und er von diesem Arbeitgeber keine Vergütung erhalten hat (in diesem Fall muss er bestätigen, welches Steuer- und Sozialversicherungssystem für ihn gilt).  

In diesem Fall ist die Obergrenze für Einzahlungen in den PEG oder PEGI durch das französische Gesetz festgelegt: Sie beträgt 25 % der Jahresobergrenze der Sozialversicherung für das Jahr 2024. Zur Information: Die Jahreshöchstgrenze der Sozialversicherung für das Jahr 2024 beträgt 46.368 € (25 % der Jahreshöchstgrenze der Sozialversicherung für das Jahr 2024 sind also 11.592 €).

Ein Expat/Impat mit dem Status „US-Person“ kann im Rahmen dieser Transaktion keine FCPE-Anteile zeichnen. 

Ja, der Expat/Impat zeichnet das Angebot in seinem Gastland, in dem er steuerlich ansässig ist.   

Wenn sein Gastland nicht an Link teilnimmt, kann er an der Transaktion im Rahmen des Angebots teilnehmen, das im Rahmen des PEG oder PEGI in seinem Heimatland besteht, sofern er noch einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber hat, der Mitglied des PEG oder PEGI ist. Dies gilt auch dann, wenn dieser Vertrag ausgesetzt wurde und er von diesem Arbeitgeber keine Vergütung erhalten hat (in diesem Fall muss er bestätigen, welches Steuer- und Sozialversicherungssystem für ihn gilt).  

In diesem Fall ist die Obergrenze für Einzahlungen in den PEG oder PEGI durch das französische Gesetz festgelegt: Sie beträgt 25 % der Jahresobergrenze der Sozialversicherung für das Jahr 2024. Zur Information: Die Jahreshöchstgrenze der Sozialversicherung für das Jahr 2024 beträgt 46.368 € (25 % der Jahreshöchstgrenze der Sozialversicherung für das Jahr 2024 sind also 11.592 €).

Ein Expat/Impat mit dem Status „US-Person“ kann im Rahmen dieser Transaktion keine FCPE-Anteile zeichnen. 

Nein, es reicht nicht aus, mehr als 3 Monate für die Gruppe gearbeitet zu haben: Die Arbeit muss unter dem Status eines Arbeitnehmers ausgeführt worden sein und die Person muss den Status eines Arbeitnehmers bei einem Unternehmen, das am 30. September 2024 an PEGI ENGIE teilnimmt, beibehalten haben. 

Nein, Arbeitnehmer, die während des Reservierungszeitraums aus dem Konzern ausscheiden, können nicht an Link teilnehmen, da man zur Teilnahme am Ende des Widerrufszeitraums, d. h. am 30. September 2024, Arbeitnehmer eines Unternehmens sein muss, das an PEGI von ENGIE teilnimmt.  

Nein, denn Sie müssen am 30. November 2024 Teil der Belegschaft eines Unternehmens sein, das am PEGI von ENGIE teilnimmt.  

Ja, Arbeitnehmer, die sich in Kündigungsfrist befinden, können an Link teilnehmen, sofern sie am 30. September 2024 noch bei einem Unternehmen beschäftigt sind, das am PEGI von ENGIE teilnimmt, und die Voraussetzung der dreimonatigen Betriebszugehörigkeit erfüllen. 

Ja, denn das Angebot wird jedem Arbeitnehmer einzeln unterbreitet.  

Ihr persönlicher Beitrag entspricht mindestens 10 € bei jedem Investitionspaket. 

Ihre gesamten Einzahlungen dürfen 25 % Ihres jährlichen Bruttogehalts 2024 (einschließlich Prämien, Boni usw.) nicht überschreiten.  

Ferner ist bei Link Multiple der Betrag Ihres persönlichen Beitrags auf 1000 € begrenzt.  

Achtung: Für die Einhaltung der Obergrenze von 25 % Ihres Bruttojahresgehalts müssen Sie Folgendes überprüfen: 

10 x Persönlicher Beitrag in Link Multiple  

(entspricht 1 Mal Ihrem persönlichen Beitrag + 9 Mal für den Bankzuschuss) 

1 x Persönlicher Beitrag in Link Classic 

≤ 25 % Ihrer jährlichen Bruttovergütung für 2024 

Auf der Website finden Sie einen Simulationsrechner, mit dem Sie überprüfen können, ob Ihre Investition in Link 2024 die zulässige Grenze nicht überschreitet. 

Ihr Bruttojahresgehalt besteht aus Ihrem Jahresgehalt, Ihren Boni und Ihren Prämien, die im Jahr 2024 ausgezahlt werden, ohne den Zuschuss.  

Die Benutzeridentifizierung ist Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse. Sollten Sie mit dieser Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Link Manager. 

Der Link Manager (mit der Möglichkeit der Delegierung) hat Zugang zur Zeichnungsseite, von der aus Sie eine E-Mail mit einem Link zur Aktivierung Ihres Kontos erhalten. 

Die Benutzeridentifizierung ist Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse. 

Passwort: Ein neues Passwort kann direkt über die Zeichnungsseite generiert werden. 

Der Arbeitnehmer bleibt ENGIE und seinem Arbeitgeber die ausstehenden Beträge schuldig und der Arbeitgeber kann unter den geltenden gesetzlichen Bedingungen den Betrag der vorgestreckten Beträge vom Gehalt und im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von den als Ausgleichszahlung geschuldeten Beträgen abziehen. Im Falle eines nicht behobenen Zahlungsvorfalls kann ENGIE die Gesamtheit der im Rahmen von Link 2024 gezeichneten FCPE-Anteile zurückkaufen. Die Einzelheiten des geplanten Verfahrens sind in den rechtlichen Bedingungen für die Teilnahme an Link 2024 aufgeführt. 

Im Falle eines Antrags auf vorzeitige Freigabe gemäß dem internationalen Konzernsparplan loggen Sie sich in Ihr Konto auf der Website https://www.amundi-ee.com/account/#login ein, wählen Sie Ihre Sprache und folgen Sie den Anweisungen. 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Link Manager.  

Alle Fälle für eine vorzeitige Freigabe sind im Länderspezifischen Merkblatt aufgeführt, das auf der Website unter „Dokumentation“ verfügbar ist. 

Ja, dieser Zeitpunkt ist wichtig. Bestimmte Freigabefälle können nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Eintritt des Ereignisses geltend gemacht werden.

Für Anträge im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Invalidität, Tod, Überschuldung und häuslicher Gewalt (wenn alle oder einige dieser Fälle in Ihrem Land anwendbar sind) ist keine Frist erforderlich. 

In allen anderen Fällen muss der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses gestellt werden. Der Fall der Unternehmensgründung oder des Erwerbs des Hauptwohnsitzes ist spezifischer, da die Maßnahmen erst nach Vorlage des Finanzierungsplans, zu dem die Maßnahmen beitragen, freigegeben werden (also im Vorfeld der Maßnahme).

Das Ereignis, das die vorzeitige Freigabe bewirkt, muss am Tag nach dem Ende der Widerrufsfrist eintreten, d.h. am 1. Oktober 2024, um die Freigabe von Link 2024 zu ermöglichen. 

Ja. Es ist möglich, die Freigabe des gesamten oder eines Teils des Guthabens zu beantragen.  

Ein Freigabegrund kann jedoch nur einmal geltend gemacht werden: Wenn Sie anlässlich eines Falles der vorzeitigen Freigabe nur die Freigabe eines Teils Ihres Guthabens beantragen, bleibt der Rest bis zur Fälligkeit gesperrt, es sei denn, Sie sind von einem anderen Fall der vorzeitigen Freigabe betroffen. 

Ja, dieser Antrag unterliegt jedoch einem speziellen Verfahren. Ein Ereignis, das ab dem Tag nach dem Ende der Widerrufsfrist (d.h. ab dem 1. Oktober 2024) eintritt, kann zu einer vorzeitigen Freigabe der Guthaben führen, die aus der Teilnahme an der Transaktion resultieren, aber die Anträge auf vorzeitige Freigabe werden zurückgestellt und erst nach Abschluss der Transaktion, nach dem 7. November 2024, bearbeitet.  

Durch eine Beteiligung an „Link“ werden Sie über einen Unternehmensfonds (FCPE), von dem Sie Anteile erhalten, zum Aktionär. Die Stimmrechte, die mit den im Fonds gehaltenen ENGIE-Aktien verbunden sind, werden vom Aufsichtsrat des Link International Fonds ausübt. 

Nach zwei Jahren des Besitzes der Aktien im Zusammenhang mit dem Link 2024-Angebot wird der Investmentfonds doppelte Stimmrechte für diese Aktien erhalten. 

Der Aufsichtsrat des FCPE „Link International“ besteht aus 4 angestellten Anteilsinhabern, die die angestellten und ehemaligen angestellten Anteilsinhaber vertreten und unter allen Anteilsinhabern gewählt werden, sowie aus 4 Mitgliedern, die das Unternehmen vertreten und von der Geschäftsleitung von ENGIE ernannt werden. 

In jedem Fall entspricht die Anzahl der Vertreter des Unternehmens höchstens der Anzahl der Vertreter der Anteilinhaber.  

Der Aufsichtsrat tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und hat die folgenden Aufgaben: 

  • Wichtige Entscheidungen über das Leben des Fonds treffen (Beschluss von Änderungen der Vertragsbedingungen des FCPE, Genehmigung von Fusionen und Abspaltungen usw.), 
  • Prüfung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses des Fonds sowie die Überwachung und Kontrolle der Finanz- und Kontenverwaltung (Verfolgung der Anlagepolitik, Kontrolle der Leistung), 
  • Ausübung der Stimmrechte, die mit den im Portfolio des Fonds gehaltenen Aktien verbunden sind, 
  • Vertretung der Interessen der Anteilseigner.